

Unbekannter Teilnehmer am 22.11.2024 um 15:20 Uhr:
Wieso mussten dann 2 Volleyspielfelder in den Strandbädern Fischbach und Friedrichshafen weiter vom See weg verlagert, wo sich einesi im Ffh-Gebiet und eines im LSG befand. Ein Volleyballfeld ist demnach doch auch keine bauliche Anlage nach $ 50.
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Denkmale und Skulpturen gehören zu den verfahrensfreien Vorhaben im Sinne von Nummer 11 Buchstabe f) des Anhangs zu § 50 Absatz 1 Landesbauordnung, die keiner Baugenehmigung bedürfen. Das Kunstwerk wurde mit Genehmigung des Landratsamtes an dieser Stelle aufgestellt. Das Denkmal liegt im FFH-Gebiet. Seinerzeit wurde durch das Aufstellen des Kunstwerks keine erhebliche Beeinträchtigung des FFH-Gebiets gesehen. Eigentumsverhältnisse spielen bei solchen Entscheidungen keine Rolle.
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