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KUNSTWERK auf Titelbild Leben am See südl. DesFildenplatzes (Nr. 19564)
Diese Anfrage wurde am 05.10.2024 via api gestellt.

Wem gehört dieses Kunstwerk auf der Kiesnase südlich des Fildenplatzes in Fischbach (Titelbild Leben amSee). Wem gehört das Grundstück auf dem das Kunstwerk steht? Unserer Ansicht nach steht dieses Kunstwerk im FFH-Gebiet in der Uferzone, Benötigen Kunstwerke im FFH-Gebiet eine Genehmigung. Und wenn ja, liegt für dieses Kunstwerk eine Genehmigung vor ? (Adresssuche nach: )

Meldung Nr. 19564 Gemeldet am 05.10.2024 Kategorie: Umwelt & Natur Status: abgeschlossen Zuständig: Landratsamt Bodenseekreis
Bearbeitungshistorie

Unbekannter Teilnehmer am 22.11.2024 um 15:20 Uhr:

Wieso mussten dann 2 Volleyspielfelder in den Strandbädern Fischbach und Friedrichshafen weiter vom See weg verlagert, wo sich einesi im Ffh-Gebiet und eines im LSG befand. Ein Volleyballfeld ist demnach doch auch keine bauliche Anlage nach $ 50.


abgeschlossen
Landratsamt Bodenseekreis am 31.10.2024 um 09:31 Uhr:

Die Meldung wurde bearbeitet.
Denkmale und Skulpturen gehören zu den verfahrensfreien Vorhaben im Sinne von Nummer 11 Buchstabe f) des Anhangs zu § 50 Absatz 1 Landesbauordnung, die keiner Baugenehmigung bedürfen. Das Kunstwerk wurde mit Genehmigung des Landratsamtes an dieser Stelle aufgestellt. Das Denkmal liegt im FFH-Gebiet. Seinerzeit wurde durch das Aufstellen des Kunstwerks keine erhebliche Beeinträchtigung des FFH-Gebiets gesehen. Eigentumsverhältnisse spielen bei solchen Entscheidungen keine Rolle.

Vielen Dank für Ihren Hinweis.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sags-doch-Team


Zwischenbescheid
Stadt Friedrichshafen am 17.10.2024 um 10:07 Uhr:

Es wurde mit der Bearbeitung begonnen.
Bis zur Beantwortung Ihres Anliegens bitten wir noch um etwas Geduld.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sags-doch-Team


in Arbeit
Stadt Friedrichshafen am 07.10.2024 um 09:32 Uhr:

Die Meldung wurde freigegeben und zur Bearbeitung an "Stadt Friedrichshafen" weitergeleitet.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Ihr Anliegen wird geprüft. Sie erhalten dann weitere Nachricht.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sags-doch-Team


Warten auf Freigabe
Unregistrierter Nutzer am 05.10.2024 um 19:53 Uhr:

Die Meldung wurde zur Freigabe an "Landratsamt Bodenseekreis" weitergeleitet.