
Die Meldung wurde bearbeitet.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Wittenwiesenstraße/Eintrachtstraße ist mit einer Gesamtbreite von 4,75 m relativ schmal. Wenn die Mindestrestfahrbahnbreite von 3,05 m eingehalten werden kann, ist das Parken nicht verboten. Wird die Mindestrestfahrbahnbreite nicht eingehalten, besteht ein gesetzliches Halteverbot. Der städtische Vollzugsdienst kontrolliert die Einhaltung der Restfahrbahnbreite.
Angesichts der allen Verkehrsteilnehmern obliegenden Verpflichtung, die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften der Straßenverkehrsordnung eigenverantwortlich zu beachten, werden örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort getroffen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Die Straßenverkehrsbehörde kann nur bedingt Einfluss auf das Verhalten der Verkehrsteilnehmer nehmen. Derzeit sind keine Maßnahmen möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sags-doch-Team
Es wurde mit der Bearbeitung begonnen.
Bis zur Beantwortung Ihres Anliegens bitten wir noch um etwas Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sags-doch-Team
Die Meldung wurde freigegeben und zur Bearbeitung an "Stadt Friedrichshafen" weitergeleitet.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Ihr Anliegen wird geprüft. Sie erhalten dann weitere Nachricht.
Bitte achten Sie auf die Nutzungsbedingungen dieses Portals. Die von Ihnen beigefügten Bilder/Dokumente können aus datenschutzrechtlichen Gründen leider nicht veröffentlicht werden. Die Datensätze werden jedoch intern gesichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sags-doch-Team
Die Meldung wurde zur Freigabe an "Landratsamt Bodenseekreis" weitergeleitet.