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Verkehrszeichen “Vorfahrt beachten” für Radfahrer (Nr. 19644)
Diese Anfrage wurde am 21.10.2024 via api gestellt.

Am Straßenbegleitenden Radweg entlang der Schloßstraße von Tettnang in Richtung Friedrichshafen an der Überquerung Mariabrunnerstr. hängt ein Verkehrszeichen “Vorfahrt beachten” (Zeichen 205) für den Radverkehr. Das Schild suggeriert, dass der Radverkehr den abfahrenden und einfahrenden motorisierten Verkehr Vorfahrt gewähren muss. Jedoch ist auch ein Zeichen 205 für den einfahrenden Verkehr aus der Nebenrichtung. Wer ist nun wem an der Stelle Vorfahrtsberechtigt?

Meldung Nr. 19644 Gemeldet am 21.10.2024 Kategorie: Beschilderung Status: abgeschlossen Zuständig: Landratsamt Bodenseekreis
Bearbeitungshistorie

abgeschlossen

Landratsamt Bodenseekreis am 25.10.2024 um 09:22 Uhr:

Die Meldung wurde bearbeitet.
Der Geh- und Radweg ist teilweise auch für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben. Die Vorfahrtsberechtigung gilt nur für Radfahrende, die den parallel zur Schlossstraße verlaufenden Geh- und Radweg weiter nutzen. Wer in die Mariabrunnstr. abbiegt, ist wartepflichtig (dies gilt für beide Fahrtrichtungen). Dies wird durch das Verkehrszeichen angezeigt. Da der Standort der Beschilderung nicht ideal ist, wird geprüft, ob hier ggf. eine Änderung möglich ist.

Vielen Dank für Ihren Hinweis.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sags-doch-Team

Unregistrierter Nutzer am 23.10.2024 um 14:13 Uhr:

Der Radweg in Richtung Lochbrücke hat Vorfahrt gg. der Mariabrunnerstr. Das auf dem Foto sichtbare "Vorfahrt Achten" für Radler steht links und jenseits der Grünfläche.
Die Radweg-Querung wurde vor ca. 2 Jahren umgebaut. Vermutlich lief der Radweg früher links am Schild vorbei und der Autoverkehr hatte Vorfahrt.
Evtl. wurde vergessen, das nun hinfällige Schild abzuschrauben oder es ist für Radler gedacht, die hier in Richtung Mariabrunn abbiegen.
Verwirrend ists auf jeden Fall.

Unregistrierter Nutzer am 21.10.2024 um 12:34 Uhr:

Wenn man dem Radweg nach rechts folgt, hat man Vorfahrt gegenüber dem Querverkehr aus der einmündenden Straße. Der Radweg ist jedoch auch für landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben. Dieser muss dann nach links fahren und gegenüber dem Querverkehr Vorfahrt gewähren. Das Schild gilt nur für den linken Weg.


in Arbeit

Landratsamt Bodenseekreis am 21.10.2024 um 10:16 Uhr:

Die Meldung wurde freigegeben und zur Bearbeitung an "Landratsamt Bodenseekreis" weitergeleitet.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Ihr Anliegen wird geprüft. Sie erhalten dann weitere Nachricht.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sags-doch-Team


Warten auf Freigabe

Unregistrierter Nutzer am 21.10.2024 um 08:56 Uhr:

Die Meldung wurde zur Freigabe an "Landratsamt Bodenseekreis" weitergeleitet.