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Steinwürfe nach Wildtieren fallen unter §39 Bundesnaturschutzgesetz und unter das Tierschutzgesetz und sind strafbar. Werden Sie Zeuge einer solchen akuten Tiermisshandlung, rufen Sie bitte sofort die Polizei. Es ist davon auszugehen, dass dies jedem und jeder bekannt ist, weshalb Verbotsschilder von der Stadtverwaltung nicht als zielführend angesehen werden. Für die Aufsicht von Kindern sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sags-doch-Team
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Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sags-doch-Team
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