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Unerträglicher Durchgangsverkehr in der Bunkhofener Straße (Nr. 20506)
Diese Anfrage wurde am 23.04.2025 via api gestellt.

Und wieder sind wir die Leidtragenden, Baustelle in der Ittenhauser Straße und durch die Bunkhofener Straße wälzt sich der Durchgangsverkehr, weicht auf den Gehweg aus, weil die Straße viel zu schmel ist, der Lärm ist unerträglich und die Stadt tut NICHTS! Wann endlich können wir hier wieder durchatmen, so wie früher? Wann werden wir wieder eine Zone 30 mit Anlieger frei genießen können? Die Stadt und Polizei scheinen völlig hilflos ob dieser Situation zu sein. Damit ist uns aber nicht geholfen! (Adresssuche nach: Bunkhofener Straße 71/1, 88048 Friedrichshafen )

Meldung Nr. 20506 Gemeldet am 23.04.2025 Kategorie: Verkehrsführung & Parken Status: abgeschlossen Zuständig: Stadt Friedrichshafen
Bearbeitungshistorie

Unbekannter Teilnehmer am 30.04.2025 um 14:11 Uhr:

Danke für die Aufklärung, das wissen wir selbst. Aber solange die Bunkhofener Straße die einzige Querung zwischen Ailinger- und Rotachstraße ist, sind nun mal 80 % der Fahrzeuge Durchfahrer, die die Abkürzung nutzen. Was auch verständlich ist. Um so mehr sollte die Stadt endlich dagegen etwas unternehmen. Man kann nicht eine Kleinstadt namens "Wiggenhausen Süd" bauen, aber keine Querungen dazu, zu Einkaufsmöglichkeiten und Moschee. Und wir müssen den permantenten Lärm ertragen.


abgeschlossen
Stadt Friedrichshafen am 28.04.2025 um 10:08 Uhr:

Die Meldung wurde bearbeitet.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Die Baumaßnahme an der Rotachbrücke/Rotachstraße wurde bereits abgeschlossen. Die Umleitung erfolgte über die Ailinger- und Teuringer Straße bis zum Bodensee-Center. Die Bunkhofener Straße war nicht in der ausgeschilderten Umleitungsstrecke enthalten, da diese nur für Anlieger freigegeben ist. Es bestehen keine aktiven Baustellen, die eine Umleitung durch die Bunkhofener Straße betreffen.
Da es sich um den fließenden Verkehr handelt, muss die Kontrolle des Durchfahrtsverbots durch die Polizei erfolgen. Die Polizei führt solche Kontrollen bereits immer mal wieder durch; eine ständige Kontrolle ist nicht möglich. Die Anliegerstraße darf grundsätzlich von jedem/r Verkehrsteilnehmer/in genutzt werden, der/die ein berechtigtes Interesse an der Nutzung hat. Dazu zählen in erster Linie die Anwohnenden, also die Eigentümer/innen und Mieter/innen der anliegenden Grundstücke, aber auch deren Besucher/innen, Handwerker/innen, Lieferanten/innen und andere Personen, die aufgrund ihrer Tätigkeit oder sonstigen Beziehung zum/r Anlieger/in einen Grund haben, diese Straße zu befahren. Nicht erlaubt ist hingegen die Nutzung der Anliegerstraße als Abkürzung oder zur Umgehung eines Staus, es sei denn, dies wurde durch ein entsprechendes Verkehrszeichen ausdrücklich erlaubt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sags-doch-Team

Unregistrierter Nutzer am 24.04.2025 um 11:21 Uhr:

Es geht nicht nur um den zeitweise Durchgangsverkehr wegen Baustellen, es ist Jahr für Jahr schlimmer geworden und inzwischen ganz selbstverständlich, dass unzählige Fahrzeuge die Straße als Abkürzung nutzen. Bereits vor 30 Jahren war eine weitere Querung im Gespräch, schon damals nicht nachvollziehbar, warum die abgelehnt wurde. Diese Straße ist für dieses Verkehrsaufkommen viel zu schmal. Selbst Busse quetschen sich hier durch, obwohl die Brücke für das Gewicht gar nicht zugelassen ist.


in Arbeit
Stadt Friedrichshafen am 24.04.2025 um 10:49 Uhr:

Die Meldung wurde freigegeben und zur Bearbeitung an "Stadt Friedrichshafen" weitergeleitet.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Ihr Anliegen wird geprüft. Sie erhalten dann weitere Nachricht.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sags-doch-Team


Warten auf Freigabe
Unregistrierter Nutzer am 23.04.2025 um 13:27 Uhr:

Die Meldung wurde zur Freigabe an "Landratsamt Bodenseekreis" weitergeleitet.